Durch die EU-Verordnung 261/2004 wurden die Fluggastrechte der Passagiere enorm gestärkt und klar definiert. Sollten Sie wegen einer Flugverspätung, eines Flugunfalls einer Überbuchung Ihr Ziel verspätet oder überhaupt nicht erreichen, so haben Sie dank der neuen Fluggastrechteverordnung heute ein Recht auf Betreuungsleistungen und Entschädigung. Und das mit bis zu 600 Euro pro Fluggast.
Folgende Umstände können jedoch ausgeschlossen werden:
Ihr Flug wurde durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt. Dazu gehören: Unwetter, Naturkatastrophen oder Streik.
Ihr Flug wurde mehr als 14 Tage vor Reiseantritt durch die Fluggesellschaft gestrichen oder die Entschädigung ist verjährt. In Deutschland verjährt der Anspruch auf Entschädigung nach drei Jahren zum jeweiligen Jahresende.
Ihre Fluggastrechte bei Flugausfall
Laut EU-Verordnung stehen Ihnen Versorgungsleistungen zu. Dazu gehören Essen, Trinken, Internet- und Telefonkosten und so banal es klingt, auch kostenlose Toiletten. Wenn eine Übernachtung im Extremfall notwendig ist, muss die Fluggesellschaft ebenfalls die Kosten für ein Hotel übernehmen. Auch für den Transport. Außerdem stehen Ihnen Entschädigungsleistungen zu. Diese kann sich auf bis zu 600 Euro belaufen. Ist Ihr Flug komplett gestrichen worden, muss für eine entsprechende Ersatzbeförderung gesorgt werden. Das muss kein Flug sein, es darf auch ein Bahnticket oder Mietwagen sein. Wenn der Alternativtransport nicht mehr benötigt werden sollte, so können Sie auch Ihre Ticketkosten zurückfordern. Ist Ihr Flug lediglich verlegt worden, zum Beispiel von 13 Uhr auf 16 Uhr, dann besteht kein Anspruch auch jegliche Art von Entschädigung, wenn sie 14 Tage vor Reiseantritt informiert worden sind.
Was ist mit Anschlussflügen?
Wenn Sie längere Strecken fliegen, kann es sein, dass Sie umsteigen müssen. Umso ärgerlicher ist es dann wenn Sie den Anschlussflug verpassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur die Ankunftszeit am Flughafen von Bedeutung ist. Es dürfen wie so oft keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Wenn es sich um “höhere Gewalt handelt” muss die Fluggesellschaft trotzdem diverse Versorgungsleistungen erbringen.
Ihre Rechte bei einer Flugüberbuchung
Passagiere werden oft von ausgebuchten Flugzeugen auf andere Maschinen umgebucht. Fluggesellschaften machen es häufig um Kosten zu sparen. Leider ist das sehr ärgerlich für die Reisenden zudem können daraus extreme Verspätungen entstehen.
Doch seien Sie beruhigt, da es sich in diesem Fall um eine Nichtbeförderung handeln würde, greift auch hier die EU-Verordnung. Diese Umstände können dann mit bis zu 600 Euro entschädigt werden.
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