Jetzt klage einreichen!

Mit der kostenlosen Prüfung können Sie in nur wenigen Schritten feststellen, ob sie einen Anspruch auf eine Entschädigung haben oder nicht.

Die komplette Kommunikation mit der Fluggesellschaft wird übernommen. Sie können sich entspannt zurücklehnen. Die Rechtsexperten kümmern sich um Ihr Anliegen. Und das ohne Risiko für Sie.

Damit es noch schneller geht, reichen Sie online alle notwendigen Angaben und Dokumente ein. Je detaillierter die Angaben sind, desto besser kann die Höhe der Entschädigung ermittelt werden.

Gut zu wissen: Sie können ihr Recht bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Egal ob Ihr Flug ausgefallen, verspätet, umgebucht oder der Anschlussflug verpasst wurde.

Was sind meine Rechte?

Durch die EU-Verordnung 261/2004 wurden die Fluggastrechte der Passagiere enorm gestärkt und klar definiert. Sollten Sie wegen einer Flugverspätung, eines Flugunfalls einer Überbuchung Ihr Ziel verspätet oder überhaupt nicht erreichen, so haben Sie dank der neuen Fluggastrechteverordnung heute ein Recht auf Betreuungsleistungen und Entschädigung. Und das mit bis zu 600 Euro pro Fluggast.

Folgende Umstände könne jedoch ausgeschlossen werden

1. Ihr Flug wurde durch außergewöhnliche    Umstände beeinträchtigt. Dazu gehören: Unwetter, Naturkatastrophen oder Streik.

2. Ihr Flug wurde mehr als 14 Tage vor Reiseantritt durch die Fluggesellschaft gestrichen

3. Oder die Entschädigung ist verjährt. In Deutschland verjährt der Anspruch auf Entschädigung nach drei Jahren zum jeweiligen Jahresende.

Sie sind noch am Flughafen?

Dann, bestehen Sie unbedingt auf Betreuungsleistungen. Denn selbst bei außergewöhnlichen Umständen, darunter fallen Unwetter und Streiks, muss die Fluggesellschaft für Betreuungsleistungen aufkommen.
Snacks und Getränke sind besonders wichtig, denn in den Abflugsbereichen dürfen keine Flüssigkeiten genommen werden, zudem sind am Flughafen die Preise sehr hoch.

Wenn Sie die Nacht auf dem Flughafen verbringen müssen, dann ist die Fluggesellschaft ebenfalls dazu verpflichtet ihnen ein Hotel zu organisieren und den Transfer sicherzustellen. Die Kommunikation in die Heimat muss ebenfalls sichergestellt werden.

Generell gilt: Sammeln Sie alle Belege für anfallende Kosten als Beweise. Falls die Fluggesellschaft ihren Pflichten nicht nachkommen sollte.

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